Glossar

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Eidestattliche Versicherung
Durch eine eidesstattliche Versicherung erklärt man, dass eine getätigte Aussage wahr ist. Im Geschäftsleben ist die eidesstattliche Versicherung zur Durchsetzung bestimmter Ansprüche vorgesehen: die Erteilung von Auskünften oder Rechnungslegung. In der Zwangsvollstreckung dient sie dem Gläubiger dazu, Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Schuldners zu erhalten.

Hinweis: Soweit hier vom „Schuldner“ die Rede ist, ist damit stellvertretend sowohl der männliche, als auch eine weibliche Person, sowie möglicherweise auch eine Firma gemeint.