Glossar

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Natürliche Person
Als natürliche Person wird jeder Mensch bezeichnet.

Nebenforderung
Von einer Nebenforderung spricht man im Zivilprozessrecht bei Forderungen, die aus dem geltend gemachten Hauptanspruch abgeleitet sind wie z. B. Zinsen, außergerichtliche Mahnkosten, Inkassokosten, Auslagen usw.

Nichterhalt von Waren
Der Nichterhalt einer bestellten Ware muss dem Gläubiger vom Schuldner nach Erhalt der Rechnung für die nicht erhaltene Ware, spätestens jedoch nach Zugang der kaufmännischen Mahnung, gemeldet werden. Kommt er seiner Schadensminderungspflicht nicht nach, verursacht er fahrlässig weitere Kosten (z. B. Inkassokosten, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten), die bei Anzeige über den Nichterhalt der Ware nicht entstanden wären und der Schuldner muss diesen Schaden dem Gläubiger auch ersetzen.

Hinweis: Soweit hier vom „Schuldner“ die Rede ist, ist damit stellvertretend sowohl der männliche, als auch eine weibliche Person, sowie möglicherweise auch eine Firma gemeint.