Glossar

Alle | A B D E F G H I J K M N S T V Z
Es gibt 4 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben I beginnen.
Inkasso
Das Wort Inkasso beschreibt den Einzug von Forderungen.

Inkassokosten
Sind die Kosten, die durch die Tätigkeit eines Inkassounternehmens entstehen. Diese orientieren sich an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese Kosten sind durch die nicht fristgerechte Zahlung vom Schuldner verursacht und als Verzugsschaden von ihm zu tragen.

Insolvenz / Insolvenzverfahren
Als Insolvenz wird das auf Mangel an Zahlungsmitteln basierende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen einer natürlichen oder juristischen Person verstanden, ihre fälligen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit). Bis Ende 1998 wurde bei einer gerichtlich festgestellten Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt. Seit 1999 gilt ein einheitliches Insolvenzverfahren. Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Konkursrecht besteht darin, dass das Insolvenzverfahren versucht, zum Erhalt der wirtschaftlichen Existenz beizutragen. Zudem ist es auch auf Privatpersonen ausgedehnt worden (sog. Verbraucherinsolvenz). Der Insolvenzantrag kann von einem Gläubiger oder dem Schuldner gestellt werden. Dies geschieht über das Amtsgericht, wo der Schuldner seinen letzten Wohnsitz hatte (Verbraucherinsolvenz) bzw. die Firma ihren Geschäftssitz hat. Nach Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht werden zunächst sämtliche bekannten Gläubiger aufgefordert ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die angemeldeten Forderungen werden dann auf ihre Zulässigkeit geprüft. Wurden sämtliche Forderungen anerkannt wird dem Schuldner dann im Regelfall die Restschuldbefreiung nach 3 bzw. 6 Jahren ab Eröffnung des Verfahrens angekündigt. Diese Zeit nennt man Wohlverhaltensphase. Zur Wohlverhaltensphase gehören: Das Nachgehen einer angemessenen Erwerbstätigkeit, oder das intensive Bemühen um eine Beschäftigung. Ein Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel ist dem betreffenden Treuhänder zu melden. Das Abführen des pfändbaren Teiles der Einkünfte an den Treuhänder. Bei einer neu ausgeübten Tätigkeit, auch im selbstständigen Bereich die Gläubiger so zu bedienen, als läge ein Arbeitsverhältnis vor. Hinsichtlich Unterhaltszahlungen ist der Schuldner verpflichtet alle laufenden Zahlungen vollständig aufzubringen. Nur rückständige Beträge können in den Schuldenbereinigungsplan eingehen und ihm als Restschulden erlassen werden. Der Treuhänder verteilt die eingegangen Beträge einmal im Jahr an die Gläubiger. Die Verteilung richtet sich prozentual nach der Höhe der Forderung. Wurden auch Verfahrenskosten gestundet, so werden diese vorrangig behandelt und bereits vor der Verteilung abgezogen. Schulden die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind gelten als Neuschulden und werden im Insolvenzverfahren nicht weiter berücksichtigt. Die Entstehung neuer Schulden kann im schlimmsten Falle eine Versagung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

IP-Adresse
IP-Adressen erlauben eine Adressierung von Geräten in Netzwerken, wie z. B. dem Internet. Sie sind nicht orts- sondern gerätegebunden und ermöglichen somit eine genaue Zuordnung des Absenders.

Hinweis: Soweit hier vom „Schuldner“ die Rede ist, ist damit stellvertretend sowohl der männliche, als auch eine weibliche Person, sowie möglicherweise auch eine Firma gemeint.