Glossar

Alle | A B D E F G H I J K M N S T V Z
Es gibt 2 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben K beginnen.
Kreditor
Der Kreditor (lateinisch für Gläubiger) ist der Inhaber einer Geld- bzw. Leistungsforderung.

Kündigung
Die Kündigung eines Vertrages hat in der Regel nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen desjenigen, der die zu zahlende Leistung erbringt, zu erfolgen. Sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist sie schriftlich beim Vertragspartner einzureichen.

Hinweis: Soweit hier vom „Schuldner“ die Rede ist, ist damit stellvertretend sowohl der männliche, als auch eine weibliche Person, sowie möglicherweise auch eine Firma gemeint.