Glossar
Es gibt 2 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben S beginnen.
Schadenersatz
Befindet sich ein Schuldner in Verzug gemäß § 286 BGB ist er gemäß §280 BGB dazu verpflichtet dem Gläubiger den durch den Verzug entstandenen Schaden (Verzugszinsen, außergerichtliche Mahnkosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten usw.) zu ersetzen.
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA )
Die SCHUFA stellt für jedermann kreditrelevante Informationen zur Verfügung. Dort können Anfragen bezüglich der Kreditwürdigkeit bestimmter natürlicher und juristischer Personen gestellt werden. SCHUFA-Auskünfte enthalten Informationen über negative Daten zur Kreditwürdigkeit wie z.B. die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder das Vorhandensein nicht bezahlter oder bereits gerichtlich titulierter Forderungen.
Hinweis: Soweit hier vom „Schuldner“ die Rede ist, ist damit stellvertretend sowohl der männliche, als auch eine weibliche Person, sowie möglicherweise auch eine Firma gemeint.