Glossar

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Titel / Titulierung
Ein „vollstreckbarer Titel“ ist eine Urkunde, die die Forderung rechtskräftig werden lässt. Er verhindert auch die Verjährung der Forderung. Die Kosten für die Titulierung muss der Gläubiger verauslagen, sie müssen aber vom Schuldner bzw. der Schuldnerin zurückgezahlt werden. Vollstreckbare Titel sind z. B. Gerichtsurteile oder gerichtliche Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide, notarielle Urkunden (z. B. Schuldanerkenntnisse).

Hinweis: Soweit hier vom „Schuldner“ die Rede ist, ist damit stellvertretend sowohl der männliche, als auch eine weibliche Person, sowie möglicherweise auch eine Firma gemeint.